Weiterbildung nach § 82 SGB III
Die Qualifizierung Ihres Teams im Umgang mit KI und Automation fällt unter die Weiterbildungsförderung des Qualifizierungschancengesetzes.
Weil die KI-Qualifizierung Ihres Teams förderfähig ist, finanziert sich die Transformation weitgehend selbst. So werden aus Investitionskosten planbare, geförderte Weiterbildung.
Die Qualifizierung Ihres Teams im Umgang mit KI und Automation fällt unter die Weiterbildungsförderung des Qualifizierungschancengesetzes.
Pro qualifiziertem Mitarbeiter sind bis zu 30.273 € förderfähig — abhängig von Betriebsgröße und individueller Bewilligung.
Die KI-Implementierung im Wert von 150.000 € finanziert sich so weitgehend über die Förderung — Sie bleiben während der Transformation liquide.
Alle Beträge sind Höchstwerte und hängen von der individuellen Bewilligung ab. Ein konkretes Rechenbeispiel erstellen wir für Ihre Klinik im Erstgespräch.
Nein. Die Maßnahmen sind förderfähig nach § 82 SGB III, die Bewilligung liegt bei der Agentur für Arbeit. Konkrete Beträge nennen wir ausschließlich mit einem individuellen Rechenbeispiel für Ihre Klinik.
Unter anderem von der Betriebsgröße, der Zahl der qualifizierten Mitarbeiter und der Art der Weiterbildung. Deshalb rechnen wir jeden Fall einzeln durch, statt mit Pauschalen zu werben.
Eine erste Einschätzung zur Förderfähigkeit erhalten Sie in einem 15-minütigen Gespräch. Die formale Antragstellung begleiten wir anschließend gemeinsam.
Wir schauen gemeinsam auf Ihre Klinik und sagen Ihnen ehrlich, ob und in welcher Größenordnung eine Förderung realistisch ist.